Abrechnung der Kosten


Private Krankenversicherungen:


Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind - es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ihre Therapeut*In für Sie ausfüllt). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen Sie sie nach den Bedingungen für eine Psychotherapie.

Ihre private Krankenkasse kann Ihnen die ggf. erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeut*In gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen und durchführen. 
Das Honorar wird dabei in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen berechnet (GOP, Ziffer 870, VT: 3,0-facher Satz = 131,16 Euro/ TP: 3,26-facher Satz = 131,11 EUR je Therapiestunde á 50 Minuten).

Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der "Beihilfe"
pdf Checkliste Private Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen:


Da alle Therapeut*Innen in der Praxis am Park selbständig tätig sind und wir über keine Kassenzulassung verfügen, arbeiten wir mit gesetzlich Krankenversicherten nur im Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (allein das verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale o. ä. reicht nicht!), so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Wir beraten Sie gerne zum Vorgehen.
Ein Broschüre zum konkreten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier (mit freundlicher Genehmigung der Bundes-Psychotherapeutenkammer):
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Selbstzahler:


Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,0-facher Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 131,16 Euro je Sitzung à 50 Minuten.